Bildungsförderung
Mögliche Förderungen Ihrer beruflichen Weiterbildung
Der Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW werden berufliche Weiterbildungen zu 50 %, maximal jedoch mit 500,- € bezuschusst.
Im individuellen Zugang können Selbständige, Beschäftigte (auch in Elternzeit) und Berufsrückkehrende mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen einmal pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck erhalten, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 40.000,- € (alleinstehend) bzw. 80.000,- € (gemeinsam veranlagt) nicht übersteigt.
Im betrieblichen Zugang können Unternehmen des Privatrechts mit 50 Beschäftigten und Sitz oder Arbeitsstätte(n) in NRW innerhalb von einem Kalenderjahr bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen. Der einzelne Beschäftigte darf nur einmal innerhalb eines Kalenderjahres einen betrieblichen Bildungsscheck nutzen.
Berufliche Weiterbildungen, bei denen die Beschäftigten einen individuellen Anspruch auf Förderung durch das AFBG (Auftstiegs-BAföG) haben, können weder im betrieblichen noch im individuellen Zugang mit dem Bildungsscheck gefördert werden.
Von der Förderung ausgenommen sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
Bitte beachten Sie: Der Bildungsscheck NRW muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung beantragt werden.
Um einen Bildungsscheck zu erhalten ist es nötig, sich bei einer Bildungsberatungsstelle an ihrem Wohnort beraten zu lassen, die auch den Bildungsscheck ausstellt. Die Adressen der für Sie zuständigen Beratungsstelle finden Sie im Internet (www.bildungsscheck.nrw.de) oder erkundigen Sie sich beim Freien Bildungswerk Rheinland, Tel. 0221-941 49 30.
Wenn Ihr Wohnsitz in einem anderen Bundesland als NRW liegt, informieren Sie sich alternativ entweder über die Website der Kultusministerkonferenz oder beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Wie gehen Sie als Teilnehmer*in vor?
1) Wenn Sie noch nicht wissen, wo es Ihre gewünschte Fortbildung gibt, wird Ihnen die Bildungsberatungsstelle drei passende Angebote aus den Bildungsdatenbanken heraussuchen. Wenn Sie sich jedoch bereits für ein bestimmtes Seminar oder eine Einzelveranstaltung interessieren, die für Sie beruflich von Belang ist, lassen Sie sich beim entsprechenden Veranstalter als Teilnehmer vormerken (nicht anmelden!).
2) Für das Beratungsgespräch bei der Bildungsberatungsstelle vereinbaren Sie dort vorher telefonisch einen Termin. Nehmen Sie dann am besten die verfügbaren Veranstaltungsinformationen für das gewünschte Angebot gleich mit dorthin. Hier sucht man für Sie noch zwei Alternativangebote, so dass Sie letztlich zwischen drei Möglichkeiten wählen können sollten.
3) Den ausgestellten Bildungsscheck (das Freie Bildungswerk Rheinland muss als Bildungsanbieter auf dem Bildungsscheck eingetragen sein) senden Sie im Original schnellstmöglich an das Bildungswerk. Gleichzeitig können Sie sich nun verbindlich zu dem Seminar anmelden. Sie zahlen dann nur den Teilnehmerbetrag abzüglich der Bildungsscheck-Förderung.
Mit dem Bildungsscheck und dem Nachweis Ihres Zahlungseingangs beantragt das Bildungswerk schließlich den 50%igen Zuschuss vom Land.
Die Bildungsprämie - Fördermaßnahme wird eingestellt
HINWEIS: Neue Prämiengutscheine werden nicht mehr ausgegeben. Ausgestellte Gutscheine sind noch 6 Monate gültig und können bei Weiterbildungsanbietern bis spätestens zum 30. Juni 2022 eingesetzt werden. Weiterbildungsanbieter müssen den Antrag auf Abrechnung bis zum 31. Dezember 2022 stellen.