Bildungsförderung
Februar 2026:
Endlich gibt es den Bildungsscheck 2.0!
Weiterbildungsinteressierte erhalten ab sofort eine Förderung von 50 %
(maximal 500 Euro) der Weiterbildungsausgaben.
Ab dem 1. Februar 2026 steht die neue Förderung, finanziert aus Mitteln
des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds, zur Verfügung.
Mit dieser Förderung unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die
berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden.
Mehr Information: www.mags.nrw/bildungsscheck
Schnelltest, um die Voraussetzung für die persönliche Förderung zu prüfen: Link Schnelltest
Antragsstellung möglich unter: www.mags.nrw/esf-online-antrag
Gut zu wissen:
Bei älteren Bildungsschecks Gültigkeit beachten!
Weiterhin können die vor dem 30. Juni 2024 ausgestellten Bildungsschecks NRW bei uns
eingereicht werden! Bereits ausgegebene Bildungsschecks NRW können noch bis
März 2029 erstattet werden.