Qualifizierung zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen

Berufsbegleitende Qualifizierung (Teil 2)

Beginn: Fr, 20. Januar 2023 Waldorfpädagogik

Die Lehrinhalte orientieren sich an den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII, §§ 45 ff, dem Kinderbildungsgesetz und den Bildungsgrundsätzen NRW, dabei liegt die Besonderheit dieser
Qualifizierung in ihrer waldorfpädagogischen Ausrichtung.

Kurseinheiten
Teil 2: 20. Januar –15. April 2023 (1 Blockwoche, 3 Wochenenden Fr/Sa)

Themenkomplexe

  • Berufliches Selbstverständnis, Beziehungsgestaltung und pädagogisches Handeln
  • Gestaltung des Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrags
  • Wahrnehmung und Verständnis für Diversitäten und Entwicklungsbesonderheiten, Förderung von Inklusion
  • Gestaltung von Erziehungs- und Bildungspartnerschaften sowie Übergängen und Teamarbeit

Waldorfpädagogische Akzente

  • Sinneswahrnehmung und Sinnesentwicklung
  • Rhythmus, Rituale
  • Musikalische, kunsthandwerkliche Bildung
  • Mathematische Bildung
  • Naturpädagogik

Selbstlerneinheiten, Beobachtungs-, Umsetzungsübungen sowie reflektierter Austausch in Gesprächen erhalten viel Raum.

>>Lesen Sie hier einen Bericht einer Teilnehmerin des vorherigen Kurses (Trigonal/Trigonet, 06/2022).

Die Qualifizierung richtet sich an:

  • Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben (§ 2 Abs. 2 Nr. 4)
  • Personen, die innerhalb der Erzieher:innen-Ausbildung den fachtheoretischen Prüfungsteil vor mehr als vier Jahren abgeschlossen haben, aber kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung abgeleistet haben und somit über keine staatliche Anerkennung verfügen (§ 10 Abs. 3)
  • Personen mit einer abgeschlossenen logopädischen, motopädischen, physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, theaterpädagogischen, kulturpädagogischen, musikpädagogischen Ausbildung oder die Studiengänge Religionspädagogik oder Bildungswissenschaft absolviert haben (§ 11 Abs. 2)

Weiterhin können folgende Berufsgruppen teilnehmen:

  • Ergänzungskräfte, die am 15. März 2008 in einer Einrichtung tätig waren (§ 2 Abs. 3 Nr. 2)
  • Personen, für die eine Ausnahmegenehmigung nach § 8 erteilt wurde (§ 8)
  • Ergänzungskräfte mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung in einer KiTA; Einsatzmöglichkeit zunächst befristet bis 31.12.2025 (§ 10 Abs. 5)

Weitere Voraussetzungen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Personalverordnung vom 04.08.2020.

Kursleitung: Anne Marisch, Köln, Waldorferzieherin

Bitte senden Sie uns bei Interesse Ihren Lebenslauf mit Lichtbild und eine Beschreibung Ihrer derzeitigen Tätigkeit zu.

Anmeldung und weitere Informationen: Silke Müller (mueller@fbw-rheinland.de) oder Yvonne Rausch (rausch@fbw-rheinland.de), Tel. 0221.941 49 30

Zeiten 1 Blockwoche, 3 Wochenenden Fr (überwiegend online) und Sa  Dauer 103 UStd. Kosten 900 €, förderfähig mittels Bildungsscheck NRW Ort Michaeli Schule Köln, Vorgebirgswall 4–8, 50677 Köln

Anmeldung nicht mehr möglich.

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