Noch Plätze frei! Anmeldeschluss 01.10.2021.
Qualifizierung zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen
Für Seiteneinsteiger:innen
Beginn: Mo, 18. Oktober 2021 Waldorfpädagogik
Die Lehrinhalte orientieren sich an den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII, §§ 45 ff, dem Kinderbildungsgesetz und den Bildungsgrundsätzen NRW, dabei liegt die Besonderheit dieser Qualifizierung in seiner waldorfpädagogischen Ausrichtung.
Kurseinheiten
- Teil 1: 18.10.-11.12.2021 (1 Blockwoche, 3 Wochenenden Fr/Sa)
- Teil 2: 21.01.-23.04.2022 (1 Blockwoche, 3 Wochenenden Fr/Sa)
Themenkomplexe:
• Berufliches Selbstverständnis, Beziehungsgestaltung und pädagogisches Handeln
• Gestaltung des Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrags
• Wahrnehmung und Verständnis für Diversitäten und Entwicklungsbesonderheiten, Förderung von Inklusion
• Gestaltung von Erziehungs- und Bildungspartner schaften sowie Übergängen und Teamarbeit
Waldorfpädagogische Akzente:
• Sinneswahrnehmung und Sinnesentwicklung
• Rhythmus, Rituale
• Musikalische, kunsthandwerkliche Bildung
• Mathematische Bildung
• Naturpädagogik
Selbstlerneinheiten, Beobachtungs-, Umsetzungsübungen sowie reflektierter Austausch in Gesprächen erhalten viel Raum.
Die Qualifizierung richtet sich an:
• Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben (§ 2 Abs. 2 Nr. 4)
• Personen, die innerhalb der Erzieher:innen-Ausbildung den fachtheoretischen Prüfungsteil vor mehr als vier Jahren abgeschlossen haben, aber kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung abgeleistet haben und somit über keine staatliche Anerkennung verfügen (§ 10 Abs. 3)
• Personen mit einer abgeschlossenen logopädischen, motopädischen, physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, theaterpädagogischen, kulturpädagogischen, musikpädagogischen Ausbildung oder die Studiengänge Religionspädagogik oder Bildungswissenschaft absolviert haben (§ 11 Abs. 2)
Weiterhin können folgende Berufsgruppen teilnehmen:
• Ergänzungskräfte, die am 15. März 2008 in einer Einrichtung tätig waren (§ 2 Abs. 3 Nr. 2)
• Personen, für die eine Ausnahmegenehmigung nach § 8 erteilt wurde (§ 8)
• Ergänzungskräfte mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung in einer KiTA; Einsatzmöglichkeit übergangsweise während der Covid-19 Pandemie befristet bis 31.07.2021 (§ 11 Abs. 5)
Weitere Voraussetzungen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Personalverordnung vom 04.08.2020.
Je nach Coronaschutzverordnung und Infektionsgeschehen wird das Seminar in Präsenz oder online stattfinden.
Zeiten jeweils fr/sa, Blockwoche: ganztags Kosten für 160 Zeitstd.: Teil 1 (18.10.-11.12.2021): 800 €, Teil 2 (21.01.-23.04.2022): 800 €, förderfähig mittels Bildungsscheck NRW und Bildungsprämie, Blockwoche als Bildungsurlaub förderbar Ort Michaeli Schule Köln, Vorgebirgswall 4 – 8, 50677 Köln
Anmeldung nicht mehr möglich.