Der Bildungsscheck NRW – Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung

Beschäftigte in Unternehmen mit höchstens 250 Mitarbeitern und Wohnsitz oder Arbeitsplatz in NRW können einen Bildungsscheck über bis zu 50% der Teilnehmergebühren beantragen. Voraussetzung ist, dass sie im vergangenen und im laufenden Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Dies gilt ebenfalls für WaldorflehrerInnen und andere MitarbeiterInnen in Waldorfeinrichtungen, desgleichen für Minijobber oder Berufsrückkehrer und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Existenzgründer. Von der Förderung ausgenommen sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

 

Um einen Bildungsscheck zu erhalten ist es nötig, sich bei einer Bildungsberatungsstelle an ihrem Wohnort beraten zu lassen, die auch den Bildungsscheck ausstellt. Die Adressen der für Sie zuständigen Beratungsstelle finden Sie im Internet (www.bildungsscheck.nrw.de) oder erkundigen Sie sich beim Freien Bildungswerk Rheinland, Tel. 0221-941 49 30.

 

Der Bildungsscheck kann bis zu einer maximalen Höhe von 500,- € pro Teilnehmer ausgestellt werden. Die Fördergelder hierzu stammen aus Mitteln des EU-Sozialfonds, die auch für 2011 wieder bewilligt wurden, diesmal mit einem Schwerpunkt auf Frauen, die nach der Familienphase in den Beruf zurückkehren.

 

Jede/r Teilnehmer/in kann also nur frühestens alle zwei Jahre einen Bildungsscheck beantragen. Ein Bildungsscheck kann nur für Kurse eingelöst werden, die mehr als 6 Unterrichtsstunden umfassen und länger als einen Tag dauern.

 

Wie gehen Sie als Teilnehmer vor?

 

1) Wenn Sie noch nicht wissen, wo es Ihre gewünschte Fortbildung gibt, wird Ihnen die Bildungsberatungsstelle drei passende Angebote aus den Bildungsdatenbanken heraussuchen. Wenn Sie sich jedoch bereits für ein bestimmtes Seminar oder eine Einzelveranstaltung interessieren, die für Sie beruflich von Belang ist, lassen Sie sich beim entsprechenden Veranstalter als Teilnehmer vormerken (nicht anmelden!).

 

2) Für das Beratungsgespräch bei der Bildungsberatungsstelle vereinbaren Sie dort vorher telefonisch einen Termin. Nehmen Sie dann am besten die verfügbaren Veranstaltungsinformationen für das gewünschte Angebot gleich mit dorthin. Hier sucht man für Sie noch zwei Alternativangebote, so dass Sie letztlich zwischen drei Möglichkeiten wählen können sollten.

 

3) Den ausgestellten Bildungsscheck (das Freie Bildungswerk Rheinland muss als Bildungsanbieter auf dem Bildungsscheck eingetragen sein) senden Sie im Original schnellstmöglich an das Bildungswerk. Gleichzeitig können Sie sich nun verbindlich zu dem Seminar anmelden. Sie zahlen dann nur den Teilnehmerbetrag abzüglich der Bildungsscheck-Förderung.

 

Mit dem Bildungsscheck und dem Nachweis Ihres Zahlungseingangs beantragt das Bildungswerk schließlich den 50%igen Zuschuss vom Land.

[nach oben]

 

 

 

Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten: dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen. 

Prämiengutschein

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind, durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten und Ihr zu versteuerndes Einkommen derzeit 20 000 € (oder 40 000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/-innen, oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Es werden 50% der Weiterbildungskosten übernommen, maximal jedoch 500 € pro TeilnehmerIn. Der Eigenanteil kann nicht vom jeweiligen Arbeitgeber übernommen werden. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich erhalten. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfond der Europäischen Union gefördert.

 

Um einen Prämiengutschein zu erhalten ist es notwendig, sich bei einer der Bildungsberatungsstellen, die auch den Prämiengutschein ausstellt, beraten zu lassen. Wo es eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie unter 08002623000 (kostenlose Hotline) oder www.bildungspraemie.info .

 

Wie gehen Sie als TeilnehmerIn vor?

 

1. Überlegen Sie vorab, für welche Weiterbildung Sie sich interessieren. Ihr/e Berater/in unterstützt Sie im Gespräch und hilft bei der Auswahl der Maßnahme und des Anbieters.

 

2. Für das Beratungsgespräch vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin. Für die Beratung benötigen Sie

- einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass)

- einen Einkommenssteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr, (Wenn Sie keinen Einkommenssteuerbescheid zur Verfügung haben, können Sie auch ersatzweise eine aktuelle Gehaltsbescheinigung vorlegen.)

- Wenn Sie kein EU-Bürger sind: eine Aufenthaltserlaubnis.

 

3. Sollten Sie sich bereits für eine Veranstaltung interessieren, nehmen Sie am besten die verfügbaren Veranstaltungsunterlagen für das gewünschte Angebot gleich mit zum Gespräch.

 

4. Den ausgestellten Prämiengutschein (das Freie Bildungswerk Rheinland muss als Bildungsanbieter auf dem Prämiengutschein eingetragen sein) senden Sie im Original an das Freie Bildungswerk Rheinland. Gleichzeitig können Sie sich nun verbindlich zu der Weiterbildung anmelden.

 

Weiterbildungssparen

 

Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können Sie aufwändigere und oftmals langfristige Weiterbildung leichter finanzieren. Mit den BeraterInnen überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) besprechen Sie die finanziellen Details.

 

Wichtig: Die Einkommensgrenzen gelten hier nicht! Jeder/jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.

 

Sie können beide Komponenten miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.

 

[nach oben]

 

Unser neues Programm erhalten Sie natürlich auch in gedruckter Form an vielen Orten in und um Köln!

 

 

 

Werden Sie Mitglied im Trägerverein des FBW